Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V
Die Fördermittel nach § 20 h SGB V der GKV werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:
1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist für die finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Arbeit der Selbsthilfegruppen vorgesehen.
Möglich ist eine Bezuschussung für:
- Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
- Büroausstattung und Büromaterial
- Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritt (Homepage)
- Regelmäßig erscheinende Medien (z.B. Flyer, Broschüren)
- Regelmäßig wiederkehrende Seminare und Fortbildungen
- Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen (z.B. Tagungs- und Kongressbesuche, Gremiensitzungen, Mitgliederversammlungen, Messen und Selbsthilfetagen
Für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung kann ein entsprechender Antrag im Original bis zum 31. 03. des jeweiligen Förderjahres für die Förderregion Oldenburg eingereicht werden bei der
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse
Bettina Grieshop-Matterne
Persönlich
Neuer Markt 18
49377 Vechta
Tel.: 04441 - 88128634
Für Beratung und Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung!
Dafür haben wir eine telefonische BeKoS Fördersprechstunde von Januar bis März eingerichtet:
jeden Mittwoch von 15 bis 19 Uhr unter 0441 - 88 48 48 (darüber hinaus auch zu den BeKoS Sprechzeiten)
Persönliche Beratungen nach Terminabsprache.
Bitte ausschließlich die neuen Antragsformulare verwenden, die auf der GKV-Seite zu finden sind, unter:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-antragsformulare
Download: Antragsformular Pauschalförderung 2024
Erläuterungen zur Pauschalförderung hier in der Informationsbroschüre:
Download: Informationsbroschüre 2024
2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Gefördert werden einmalig stattfindende, zeitlich und inhaltlich begrenzte Aktivitäten (Projekte), die zielorientiert ausgerichtet sind.
Projekte können auch mehrjährig bzw. auch überjährig laufen.
Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein, wie z.B.
- Einmalig stattfindende Vorträge oder Workhops
- Gruppenspezifische Informationsmaterialien
- Besondere Aktivitäten mit eindeutigem Gesundheitsbezug
Ausgeschlossen von der Förderung sind reine Freizeitaktivitäten, wie z.B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden.
Förderanträge können schriftlich im Original anhand der von den Krankenkassen bereitgestellten Antragsvordrucke ganzjährig gestellt werden.
Antragsformulare unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegrupen-antragsformulare
--> Bitte runterscrollen!!!
Download: Antrag Projektförderung AOK (als bearbeitbare PDF-Datei)
Die Krankenkassenindividuelle Förderung ist das ganze Jahr über bei einigen Krankenkassen möglich.
Eine Übersicht der Krankenkassen, die für Oldenburg zuständig sind, finden Sie hier:
Download: Krankenkassenuebersicht_Projektfoerderung_2024.pdf