Pflegeversicherung / Land
Gemeinsame Förderung durch das Land Niedersachsen und die Verbände der sozialen und privaten Pflegeversicherungen nach § 45d SGB XI
Die Förderrichtlinie nach § 45 d SGB XI ist für die Selbsthilfegruppen gedacht, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von
- Pflegebedürftigen sowie
- deren Angehörigen
zum Ziel gesetzt haben.
Vorrangiges Ziel der Förderung ist die Verbesserung der häuslichen Pflege. Nähere Informationen finden Sie hier.
Selbsthilfegruppen aus Oldenburg, die sich über diese Fördermöglichkeit informieren oder einen Antrag stellen möchten, wenden sich bitte an:
Ele Herschelmann, BeKoS, Telefon: 0441 - 88 48 48, E-Mail:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI
>> Antrag 2024 Förderung nach § 45d SGB XI hier herunterladen.
Dieser Antrag muss bei der BeKoS gestellt werden bis zum 15.03. des jeweiligen Förderjahres.