Förderung von Selbsthilfegruppen
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zuwendungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung erhalten.
Selbsthilfegruppen aus dem Bereich „Pflege“ können Zuwendungen durch die Pflegeversicherung erhalten.
Von der Stadt Oldenburg gibt es für Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich die Möglichkeit, Zuschüsse für ihre Aktivitäten zu erhalten.
Für Beratung und Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge haben wir eine telefonische BeKoS Fördersprechstunde eingerichtet:
jeden Mittwoch von 15 bis 19 Uhr unter 0441 - 88 48 48 und zu den BeKoS-Sprechzeiten.